Rechtsprechung
   BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3668
BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 (https://dejure.org/2002,3668)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 (https://dejure.org/2002,3668)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 (https://dejure.org/2002,3668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "planwidrigen Überversorgung"; Rechtsgeschäftlicher Verzicht auf die planwidrige Überversorgung; Verwirkung des Anpassungsrechts des Arbeitgebers durch Zeitablauf; Berechnung des Nettovergleichseinkommens; Geeignetheit von Maßnahmen zum Abbau der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gratifikation/Sondervergütung; Gleichbehandlung; Prozeßrecht - Änderung der Versorgungsregelungen; planwidrige Überversorgung; Anpassungsrecht; Nettogesamtversorgungsobergrenze; versorgungsfähiges Entgelt; 14. Monatsgehalt; Verzicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Diese Störung der Geschäftsgrundlage löste ein Anpassungsrecht der Beklagten aus (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 271).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluß des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Dies ergibt sich aus allgemein zugänglichen statistischen Erkenntnissen, die zu den offenkundigen Tatsachen iSd. § 291 ZPO gehören (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 269).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268 ff.) und des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 16. März 1988 (- IVa ZR 142/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 25, zu I 1 der Gründe) zur Entwicklung der Arbeitnehmerbelastung durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben Bezug genommen.

    Der Betroffene muß sich auf Grund besonderer Umstände darauf einrichten dürfen und eingerichtet haben, das Recht werde auch in Zukunft nicht mehr geltend gemacht (vgl. ua. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 277; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329; 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295, zu I 3 a der Gründe).

    Der Abbau einer planwidrigen Überversorgung stellt die vertragsgemäße Ordnung wieder her und ist deshalb auch keine "Veränderung der Versorgungsregelungen" iSd. § 2 Abs. 5 BetrAVG (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 272).

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Die Versorgungsberechtigten durften nicht erwarten, daß der Arbeitgeber ihnen die Überversorgung dauerhaft belassen und auf die Fehlentwicklung der Altersversorgung auch in Zukunft nicht angemessen reagieren werde (vgl. dazu bereits BAG 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 398).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich eine Regelung im nachhinein als ungültig erweist und durch eine rechtlich einwandfreie Regelung ersetzt wird (vgl. ua. BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Ein versicherungsmathematischer Abschlag berücksichtigt, daß die Versorgungsberechtigten die Altersrente bei vorgezogener Inanspruchnahme mit höherer Wahrscheinlichkeit sowie früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen erhalten (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 218 f.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Sogar eine echte Rückwirkung ist nicht verboten, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regelung in Kraft tritt, mit ihr rechnen mußte (vgl. ua. BVerfG 25. Juni 1974 - 2 BvF 2, 3/73 - BVerfGE 37, 363, 397 f.; 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Im Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 432/89 - ZTR 1993, 167 f.) hat der Senat darauf hingewiesen, daß bei der gesplitteten Berechnung unklar bliebe, welche Obergrenze im Versorgungsfall gelten soll.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Da die VO 98 die nach ihrem Inkrafttreten entstehenden Versorgungsansprüche einschränkt und demgemäß auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt, enthält sie nur eine unechte Rückwirkung, die in der Regel zulässig ist (vgl. BVerfG 9. Februar 1983 - 1 BvL 8/80, 16/81; 1 BvR 257/80, 890/80, 1357/81 - BVerfGE 63, 152, 175; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318, 1484/86 - BVerfGE 97, 271, 289).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Eine über die eingeräumten Ansprüche hinausgehende Rechtsposition gewährleistet Art. 14 GG nicht (vgl. ua. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu l 5 b der Gründe).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Da die VO 98 die nach ihrem Inkrafttreten entstehenden Versorgungsansprüche einschränkt und demgemäß auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt, enthält sie nur eine unechte Rückwirkung, die in der Regel zulässig ist (vgl. BVerfG 9. Februar 1983 - 1 BvL 8/80, 16/81; 1 BvR 257/80, 890/80, 1357/81 - BVerfGE 63, 152, 175; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318, 1484/86 - BVerfGE 97, 271, 289).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Diese Unterscheidung entspricht den Vorstellungen und Wertungen des Betriebsrentengesetzes (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 366).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 12 Sa 11/00

    Überversorgung

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage begründet jedoch lediglich ein nach billigem Ermessen auszuübendes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers, durch das das Versorgungswerk insgesamt an die geänderten Grundlagen angepasst werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - zu I 1 d dd der Gründe) .
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Die Störung der Geschäftsgrundlage löst ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers aus, das dieser nach billigem Ermessen ausüben kann (vgl. BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Abfindung Nr. 36, zu I 1 d dd der Gründe).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    In der Privatwirtschaft gilt dies allerdings nur für eine planwidrige Überversorgung, bei der es auf den bei Schaffung des Versorgungswerks angestrebten Versorgungsgrad ankommt (Relativität der planwidrigen Überversorgung, BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu I 1 d cc (1) der Gründe).

    Die tarifliche Regelung beruht auf einer pauschalierenden und generalisierenden Betrachtung, die zulässig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu I 1 d cc (2) der Gründe).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage löst ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers aus, das dieser nach billigem Ermessen auszuüben hat (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu I 1 d dd der Gründe).
  • LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03

    Altersversorgungszusage, Widerruf

    Die Richtlinien stellen damit eine Versorgungsordnung dar, die für die betroffenen Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung hatte (Rechtsprechungsnachweise zur Gesamtzusage z.B. Erfurter Kommentar/Preis, 4. Aufl., § 611 BGB Rn. 259; vgl. auch z.B. BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01).

    Ausreichend ist auch insoweit die im Unternehmen übliche Bekanntgabe, z.B. durch Auslegung oder Aushang an den nach den Gepflogenheiten im Unternehmen maßgebenden Veröffentlichungsstellen (vgl. LAG Berlin vom 9.3.2001 - 19 Sa 25 96/00) oder durch Rundschreiben (vgl. den dem Urteil des BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - zugrundeliegenden Sachverhalt).

    Dürfen bedeutet nicht Müssen; der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen (BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01).

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Die Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss nach § 315 BGB billigem Ermessen entsprechen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 29, BAGE 125, 11; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - zu I 1 d dd der Gründe) .

    Bei der Anpassung sind - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch die Grundrechte als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und Elemente einer objektiven Ordnung zu berücksichtigen; denn eine die Grundrechte verletzende Anpassungsentscheidung entspricht nicht billigem Ermessen (vgl. BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - zu I 1 d dd der Gründe; vgl. zur sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte bei zivilrechtlichen Generalklauseln auch BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 7, 198; 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - zu B I der Gründe, BVerfGE 73, 261).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluss des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung; BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Aus diesem Grundsatz kann zwar gegebenenfalls abgeleitet werden, dass einer Anpassung unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen steht (vgl. BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluss des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung; BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Aus diesem Grundsatz kann zwar gegebenenfalls abgeleitet werden, dass einer Anpassung unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen steht (vgl. BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluss des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung; BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Aus diesem Grundsatz kann zwar gegebenenfalls abgeleitet werden, dass einer Anpassung unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen steht (vgl. BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12

    Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluss des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung; BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Aus diesem Grundsatz kann zwar gegebenenfalls abgeleitet werden, dass einer Anpassung unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen steht (vgl. BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 120/07

    Unverfallbarkeit vor Inkrafttreten des BetrAVG

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 460/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • LAG München, 25.01.2011 - 7 Sa 524/10

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts - beamtenähnliche Versorgung -

  • LAG München, 25.10.2011 - 7 Sa 293/11

    Beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 25.10.2011 - 6 Sa 1151/10

    Einräumen eines Versorgungsrechts - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • LAG München, 25.10.2011 - 7 Sa 327/11

    Gewährung einer Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen - betriebliche Übung

  • LAG München, 25.01.2011 - 7 Sa 523/10

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts - beamtenähnliche Versorgung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche

  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07

    VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht